Informationen für Ausbildner/-innen
Möchten Sie in der Aus- und Weiterbildung für Pflanzenschutzmittel (PSM) tätig werden? Ab dem 1. September 2025 können Sie über das FaBe-PSM-Register ein Gesuch um Anerkennung Ihrer Institution stellen.
Für die Prüfungsstellen: Ab 2026 ist für den Erhalt der Fachbewilligung PSM das Bestehen einer Prüfung erforderlich, die von einer anerkannten Institution abgenommen wird. Dies ist das erste Mal in der Schweiz, dass ein einheitliches Prüfungsniveau eingeführt wird und damit eine gemeinsame und für alle zugängliche Kompetenzgrundlage für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen wird.
Für die Weiterbildungsinstitutionen: Der Ausweis, der in digitaler Form ausgestellt wird, wird im FaBe-PSM-Register erfasst. Die Gültigkeit beträgt ab der Ausstellung fünf Jahre und kann alle fünf Jahre verlängert werden, sofern in diesem Zeitraum Weiterbildungen bei anerkannten Weiterbildungsorganisationen absolviert werden. Anderenfalls verliert die FaBe automatisch ihre Gültigkeit.