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Veröffentlicht am 26. November 2024

Handel

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur Inhaberinnen und Inhaber einer für die gewünschten Produkte gültigen FaBe Pflanzenschutzmittel (PSM) für die berufliche Verwendung kaufen. Gehen Sie zur Liste der Pflanzenschutzmittel für den professionellen Gebrauch, um weitere Informationen zu den betreffenden Produkten zu erhalten.

Die FaBe dient nicht zur Registrierung der Einkaufsdaten oder zur Erfüllung der Meldepflicht in DigiFLUX. Sie wird verwendet, um nachzuprüfen, ob der Kunde oder die Kundin Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung kaufen darf.

Diese Neuerung hat zur Folge, dass die PSM-Verkaufsstellen anhand eines Identitätsausweises die Identität der Käuferinnen und Käufer sowie die Gültigkeit und den Anwendungsbereich der FaBe systematisch prüfen müssen.

Die Kontrolle betrifft auch Personen oder Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel transportieren, abgeben oder verkaufen (auch Importeure). Kontrolliert werden alle für die berufliche Verwendung zugelassenen PSM, auch jene für den Bioanbau.